1 Ergebnis.

Analyse der Verwaltungsstraftatbestände des Ausländer- und Asylrechts § 92 Abs. 1, Nr. 1, 2, 6, Abs. 2, Nr. 1 AuslG und § 85 Nr. 2 AsylVfG
Das Bundesverfassungsgericht stellte in dem Beschluß des 2. Senats vom 10. April 1997 zur Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylbewerbern erneut fest, daß das Strafrecht als «ultima ratio» staatlicher Sanktionsform nur dann in Betracht kommt, wenn es um den Schutz elementarer Werte der Gesellschaft geht. In der Vergangenheit wurde in der Strafrechtsliteratur immer wieder gefordert, das Strafrecht den stetig wachsenden Anforderungen ...

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